• Juli 30, 2025
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Das europäische Gesetz zur Barrierefreiheit ist da. Gilt es auch für Ihr CMS?

Seit dem 28. Juni 2025 ist der European Accessibility Act (EAA) vollständig in Kraft. Diese bahnbrechende Gesetzgebung schreibt vor, dass viele Produkte und Dienstleistungen, insbesondere verbraucherseitige Websites, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Für die Verantwortlichen für digitale Erlebnisse wirft dies eine wichtige Frage auf: Was bedeutet dies für die B2B-Tools, die wir für die Erstellung dieser Erlebnisse verwenden? Obwohl es viel Verwirrung zu diesem Thema gab, ist die Antwort klar. In diesem Artikel wird der Geltungsbereich der EAA erläutert, es wird klargestellt, dass sie nicht für Back-Office-Tools wie Magnolia gilt, und es wird gezeigt, wie wir proaktiv einen barrierefreien Ansatz in unsere Plattform einbauen.

Was die EAA für digitale Dienste bedeutet

Die EAA zielt darauf ab, die Regeln für die Barrierefreiheit in der gesamten EU zu harmonisieren, um sicherzustellen, dass Dienstleistungen wie E-Commerce-, Bank- und Transport-Websites von allen genutzt werden können. Das bedeutet, dass digitale Dienste Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA entsprechen müssen. Für die Nutzer bedeutet dies greifbare Vorteile, z. B. kontrastreiches Design für Sehbehinderte oder vollständige Tastatur- und Screenreader-Kompatibilität für Menschen mit starken Sehbehinderungen.

Die Schlüsselfrage: Gilt die EAA für B2B-Autorenwerkzeuge?

Dies war ein Punkt, der für erhebliche Verwirrung gesorgt hat. Eine sorgfältige Lektüre der Rechtsvorschriften bestätigt jedoch, dass die EAA nicht für B2B-Authoring-Tools wie das Magnolia CMS Backoffice gilt, sofern das Tool nicht direkt an Verbraucher verkauft wird.

Der Rechtstext des Gesetzes legt seinen Anwendungsbereich in zwei wichtigen Artikeln fest:

  • Artikel 2 besagt

  • dass die Richtlinie für Dienstleistungen gilt
  • die "für Verbraucher erbracht werden".

  • In Artikel 3 wird ein "Verbraucher" als jemand definiert

  • der außerhalb seines "Handels
  • Geschäfts
  • Handwerks oder Berufs" handelt.

Da es sich bei einem CMS um ein professionelles Instrument handelt, das für geschäftliche Zwecke eingesetzt wird, fällt es nicht direkt in den Geltungsbereich der LGR.

Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied:

Die öffentlich zugänglichen Websites und digitalen Erlebnisse, die Sie mit Magnolia erstellen, sind von dem Gesetz absolut abgedeckt. Magnolia hat schon immer die Erstellung vollständig zugänglicher, WCAG-konformer öffentlicher Websites unterstützt, so dass Sie Ihre EAA-Verpflichtungen mit Vertrauen erfüllen können.

Über die Einhaltung von Vorschriften hinaus: Warum wir uns für Barrierefreiheit engagieren

Auch wenn unsere Autorenschnittstelle rechtlich nicht an die EAA gebunden ist, ist Magnolia der Barrierefreiheit voll verpflichtet. Wir glauben, dass Barrierefreiheit ein grundlegender Bestandteil einer großartigen Benutzererfahrung für alle ist. Deshalb haben wir letztes Jahr damit begonnen, ein neues, auf Barrierefreiheit ausgerichtetes Designsystem von Grund auf zu entwickeln.

Diese Initiative wird zu einer völlig neuen, vollständig barrierefreien Benutzeroberfläche für Magnolia führen, die wir im Laufe dieses Jahres einführen werden. Hier geht es nicht nur um die Einhaltung von Vorschriften, sondern darum, eine Vorreiterrolle zu übernehmen und das Richtige für alle unsere Nutzer zu tun.

Auch unsere Partner setzen auf Barrierefreiheit

Dieses Engagement erstreckt sich auch auf unser Partner-Ökosystem. Wir freuen uns sehr, dass unser Partner Noice die Erweiterung Easy Accessibility veröffentlicht hat, die jetzt kostenlos auf dem Magnolia Marketplace erhältlich ist. Mit diesem leistungsstarken Tool können Autoren direkt im Editor auf Probleme mit der Barrierefreiheit prüfen. So werden potenzielle Probleme erkannt, lange bevor sie veröffentlicht werden, und eine Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften auf der gesamten Website ist möglich.

Schlussfolgerung: Eine besser zugängliche Zukunft

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Integration, der sicherstellt, dass Verbraucher-Websites und -Dienste für alle verbessert werden. Für Magnolia-Nutzer ist die Botschaft einfach:

  1. Die mit Magnolia erstellten Websites für die Öffentlichkeit fallen unter die EAA

  2. und unsere Plattform ermöglicht es Ihnen
  3. konforme Erlebnisse zu schaffen.

  4. Die Benutzeroberfläche von Magnolia selbst ist zwar nicht betroffen

  5. aber wir überarbeiten sie proaktiv
  6. um sie barrierefrei zu gestalten und die Erfahrung für alle Autoren zu verbessern.

Über den autor

Christopher Zimmermann

Product Manager, Magnolia

Christopher ist Produktmanager bei Magnolia mit Schwerpunkt auf Erfahrung und Produktivität der Entwickler. Er half bei der Einführung des 'Light Development'-Paradigmas und konzentriert sich nun auf Headless, Hybrid Headless und die einfachere Implementierung von Integrationen. Während seiner Ausbildung in Physik an der Universität zogen ihn der Schwung und die Wildwest-Offenheit der Software-Entwicklung zu einer Karriere als Programmierer in Produktfirmen, kreativen Web-Agenturen, als Freiberufler und Start-Up-Unternehmen. Christopher ist ein Outdoor-Enthusiast, der mit dem Camping im Hinterland der USA begonnen hat, aber langsam den Dreh raus hat, in einer rustikalen Hütte auf über 3000 Metern Höhe in den Schweizer Alpen Kaffee und Kuchen zu finden.